Findet man auf der Straße ein verletztes Tier, das offensichtlich ohne Halter ist, hilft man ihm und bringt es wahrscheinlich zum Tierarzt. Es ist nur zu verständlich, dass sich in dieser nicht alltäglichen Situation kaum jemand über die möglichen finanziellen Konsequenzen Gedanken macht. Noch weniger darüber, dass ein Fundtier meldepflichtig ist. Und zwar unverzüglich. Soll heißen, noch vor dem Besuch beim Tierarzt!
Zunächst ist das Tier auf Halsband oder Tätowierung zu untersuchen, die eventuell Hinweise auf den Besitzer geben. Wenn das Tier durch Tätowierung oder Mikro-Chip unverwechselbar gekennzeichnet ist, setzen Sie sich bitte mit Tasso e.V. oder dem Deutschen Haustierregister in Verbindung. Dort wird geprüft, ob das Tier als vermisst gemeldet ist. Das ist der schnellste Weg, um den Besitzer zu ermitteln.
Der Fund eines Tieres muß in jedem Fall umgehend bei der Gemeinde bzw. Ordnungsbehörde (Fundbüro) gemeldet werden. Die Meldung bei der Gemeinde muß schriftlich erfolgen (Fundtieranzeige).
Die Reihenfolge, nämlich erst Fundmeldung und dann Tierarzt, entscheidet darüber, ob man als Finder auf den Tierarztkosten sitzen bleibt oder nicht und ob man sich wegen Unterschlagung einer Fundsache strafbar macht. Um ein Fundtier handelt es sich, wenn sich das Tier verirrt hat bzw. dem Besitzer dauerhaft entlaufen ist oder wenn das Tier verloren gegangen und der Besitzer unbekannt ist.
Der Gang zum Tierarzt ist der nächste Schritt. Dieser untersucht nicht nur den allgemeinen Gesundheitszustand, sondern sucht mit einem speziellen Lesegerät auch nach einem möglichen Microchip. Die Kosten hierfür übernimmt i.d.R. die Gemeinde/Stadt, wenn bei ihr eine schriftliche Meldung der "Fundsache" vorliegt. Somit soll verhindert werden, daß sich einige Personen ihr eigenes Tier auf Kosten der Gemeinde behandeln lassen.
Hängen Sie Zettel in Ihrem Wohngebiet aus. Achten Sie auf eventuelle Vermißtmeldungen.
Vorsicht: Tiere, die zum "jagdbaren Wild" gehören (so das Amtsdeutsch) dürfen nicht vom Fundort entfernt werden. Dies wäre "Wilderei", denn sie sind Eigentum des Jägers. Dieser muß sofort informiert werden. Ist er nicht bekannt oder erreichbar, ist die Polizei zu benachrichtigen. Die betroffenen Tiere werden i.d.R. noch am Unfallort erlöst.
Verletzte Igel und andere Wildtiere, an denen der Jagdpächter kein Interesse hat, dürfen dagegen bedenkenlos zum Tierarzt gebracht werden. Wildtiere unterstehen dem Naturschutzgesetz und müssen nach Gesundung unbedingt in die Nähe des Fundortes zurückgebracht werden, außerhalb der Gefahrenzone versteht sich.